Das Gebrauchsmuster


Anwendungsbereich:
Schutzfähig sind technische Erfindungen, z. B. Vorrichtungen und Geräte, Maschinen, Schaltungen und chemische Erzeugnisse.

Ausschlüsse:
Ästhetische Formschöpfungen (Design), Regeln für Spiele, reine EDV-Programme (Software), "Verfahren" einschließlich reiner Anwendungserfindungen.

Voraussetzungen:
Der Gegenstand einer Gebrauchsmusteranmeldung muß neu sein auf einem "erfinderischen Schritt" beruhen, d. h. er darf sich für den Durchschnittsfachmann nicht einfach aus dem bekannten Stand der Technik herleiten lassen.

Laufzeit:
Das Gebrauchsmuster kann nach drei Jahren um weitere drei Jahre und danach noch zweimal um je zwei Jahre verlängert werden. Somit ergibt sich eine Gesamtlaufzeit von maximal zehn Jahren, gerechnet ab dem Anmeldetag.