Das Geschmacksmuster


Anwendungsbereich:
Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für die "ästhetische" Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich läßt sich das Design aller Erzeugnisse schützen.

Ausschlüsse:
Keine.

Voraussetzungen:
Das Design muß am Anmeldetag neu und eigentümlich sein; es muß die durchschnittliche Leistung eines Designers übersteigen. Gute handwerkliche Arbeit allein genügt nicht.
Die Gestaltung der Erzeugnisse muß den Formen- und/oder Farbsinn ansprechen.

Laufzeit:
Maximal 25 Jahre.