Das Geschmacksmuster |
Anwendungsbereich: Das Geschmacksmuster ist ein gewerbliches Schutzrecht, das speziell für die "ästhetische" Gestaltung eines Produkts geschaffen wurde. Grundsätzlich läßt sich das Design aller Erzeugnisse schützen. Ausschlüsse: Keine. Voraussetzungen: Das Design muß am Anmeldetag neu und eigentümlich sein; es muß die durchschnittliche Leistung eines Designers übersteigen. Gute handwerkliche Arbeit allein genügt nicht. Die Gestaltung der Erzeugnisse muß den Formen- und/oder Farbsinn ansprechen. Laufzeit: Maximal 25 Jahre. |