Der Halbleiterschutz


Anwendungsbereich:
Mikroelektronische Halbleiter (Chips) mit Mehrschichtaufbau.

Voraussetzungen:
Geschützt werden dreidimensionale Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen, wenn sie Eigenart aufweisen. Das ist in der Regel immer dann der Fall, wenn es sich um eigene Leistungen handelt, die nicht alltägliches Ergebnis geistiger Arbeit sind.

Laufzeit: Maximal zehn Jahre. Die Schutzdauer kann - je nach Voraussetzungen - entweder mit der Anmeldung oder mit der ersten geschäftlichen Verwertung beginnen.