Das Patent

Anwendungsbereich:
Technische Gegenstände und Verfahren, etwa Maschinen, Vorrichtungen, Geräte und deren Teile; chemische Erzeugnisse, z.B. Kunststoffgranulate, Kunstdünger oder Arzneimittel; Verfahren zum Herstellen von Erzeugnissen, Arbeits- und Anwendungsverfahren; mikrobiologische Verfahren und deren Anwendung.

Ausschlüsse:
Nicht patentfähig sind z. B. ästhetische Formschöpfungen (Design), Regeln für Spiele und reine EDV-Programme (Software).
Voraussetzung:
Die Erfindung muß die folgenden drei Anforderungen erfüllen: Sie muß "neu" sein, auf "erfinderischer Tätigkeit" beruhen und gewerblich "verwertbar" sein.

Anmeldung und Prüfung:
Einzureichen sind eine technische Beschreibung der Erfindung (in der Regel mit Zeichnungen) sowie die Patentansprüche, in denen angegeben ist, was unter Schutz gestellt werden soll. Der fachkundigen Formulierung der Patentanmeldung und insbesondere der Patentansprüche kommt eine zentrale Bedeutung zu, zumal nach Abgabe des Antrags keine weiteren technischen Angaben hinzugefügt werden dürfen. Erfahrungsgemäß werden Anmeldungen häufig aufgrund von Fehlern abgelehnt, die bei sorgfältiger Ausarbeitung hätten vermieden werden können. Im Regelfall sollte daher die Anfertigung der Anmeldungsunterlagen durch einen Patentanwalt erfolgen, welcher über das nötige Fachwissen verfügt.

Laufzeit:
Das Patent hat eine Schutzdauer von maximal 20 Jahren ab dem Anmeldetag. Zur Aufrechterhaltung ist ab dem dritten Jahr eine Jahresgebühr zu entrichten.