Das Sortenschutzrecht |
Anwendungsbereich: Vermehrung neuer Züchtungen von Nutz- und Zierpflanzen. Ausschlüsse: Alle Pflanzensorten, die nicht im Artenverzeichnis zum Sortenschutzgesetz aufgeführt sind. Voraussetzungen: Die Pflanzensorte muß neu, unterscheidbar, beständig und hinreichend homogen sein, sowie eine eintragungsfähige Bezeichnung aufweisen. Laufzeit: Der Sortenschutz beträgt 25 Jahre, kann in Ausnahmefällen aber auch 30 Jahre betragen. |